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Vertragsarten
Die Betreuung Ihrer Grabstätte regeln wir ganz nach Ihren Wünschen: vom einmaligen Auftrag bis zum Vertragsabschluß über mehrere Jahrzehnte ist nahezu alles möglich. Gerne beraten wir Sie bei der für Sie passenden Vertragsart.
Einzelauftrag
Gerne führen wir für Sie Arbeiten aller Art als Einzelauftrag aus, z.B. eine saisonale Anpflanzung, den Schnitt der Buxumrandung sowie aller Bodendecker und Dauerpflanzen. Ist eine Überholung der Grabstätte notwendig, sind Sie ebenfalls bei uns richtig: ein einmaliges Säubern und Pflegen der Grabstätte, das Auffüllen mit Erde oder eine komplette Neuanlage nehmen wir gerne für Sie vor. Außerdem können Sie auch das Urlaubsgießen bestellen. In all diesen Fällen kommen Sie einfach in unserem Geschäft vorbei oder rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne und arbeiten fachgerecht nach Ihren Wünschen.
Dauerauftrag
Viele unserer Kunden wählen diese Vertragsart. Sie erteilen uns einen Dauerauftrag für die jahreszeitliche Wechselbepflanzung. Wir besprechen gemeinsam mit Ihnen die gewünschten Pflanzen und die Art der Bepflanzung, die dann automatisch von uns durchgeführt wird, falls wir nichts gegenteiliges von Ihnen hören. Auch in diesem Fall haben wir für Ihre individuellen Wünsche stets ein offenes Ohr. Wenn Sie uns rechtzeitig vor den Pflanzterminen Bescheid geben, berücksichtigen wir gerne aktuelle Farb- und Sonderwünsche. Der Vorteil bei dieser Vertragsart besteht für Sie darin, daß Sie sich darauf verlassen können, daß Ihre Grabstätte regelmäßig bepflanzt wird und Sie nicht immer daran denken und extra anrufen müssen. Kündigungen sind in der Regel jederzeit möglich, die Abrechnung erfolgt zweimal pro Jahr.
Im Rahmen des Dauerauftrags können Sie uns auch mit der gärtnerischen Pflege beauftragen. Wahlweise führen wir für Sie die Standard- oder Intensivpflege durch. Bei letzterer garantieren wir Ihnen, daß wir mindestens einmal pro Woche an Ihrer Grabstätte sind und kontrollieren, ob alles in Ordnung ist.
Dauergrabpflege
Nach einem Todesfall haben Angehörige die Möglichkeit, vor der Verteilung des Nachlasses einen Grabpflegevertrag über die gesamte Ruhefrist abzuschließen (je nach Friedhof zwischen 10 und 25 Jahren). Der Vorteil besteht darin, daß in späteren Jahren keine Kosten für die Grabpflege mehr entstehen, die unter mehreren Erben aufgeteilt werden müßten.
Es besteht auch die Möglichkeit, bereits zu Lebzeiten einen solchen Vertrag abzuschließen, der erst nach dem eigenen Tod zu laufen beginnt. Mit einem solchen Schritt kümmern Sie sich selbst um die Grabpflege und können selbst bestimmen, wie Ihre Grabstätte später aussehen soll. Wir als Ihre Friedhofsgärtnerei stehen Ihnen gerne beratend zur Seite und ermitteln gemeinsam mit Ihnen die für Sie passende Lösung.
Die Vorteile eines Dauergrabpflegevertrages liegen auf der Hand:
- Treuhänderische Verwaltung der Vertragssumme durch die TBF (Treuhandgesellschaft bayerischer Friedhofsgärtner)
- Verzinsung der Vertragssumme und Verwendung der Erträge zum Ausgleich von Preissteigerungen
- Regelmäßige Überwachung und Kontrolle der Grabstätte durch einen unabhängigen Fachmann
- Bei Abschluß eines Vertrages mit allen notwendigen Leistungen entstehen während der Laufzeit keine weiteren Kosten für die Grabpflege und dazu garantieren wir Ihnen ein stets bestens gepflegtes Grab
Wir beraten Sie auch gerne über eine, auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene, individuelle Vertragsgestaltung.
Weitere Informationen zur Dauergrabpflege finden Sie hier ...
